EU-Angemessenheitsbeschluss
Die EU-Kommission stuft die Schweiz per Angemessenheitsbeschluss als Drittland mit angemessenem Datenschutzniveau ein und hat diese Einstufung in ihrer Überprüfung vom 15. Januar 2024 bestätigt. Datenübermittlungen aus der EU in die Schweiz sind damit ohne zusätzliche Garantien zulässig.
